Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MAKE IT TETTEN GmbH, Klaus-Bungert-Straße 5, 40468 Düsseldorf (nachfolgend: “MAKE IT TETTEN GMBH”)

§1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MAKE IT TETTEN GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MAKE IT TETTEN GMBH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern – bei Besonderheiten wird in den nachfolgenden Bedingungen gesondert auf diese hingewiesen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

(3) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle Nutzungen der Software „CASHBOARD“, die von der MAKE IT TETTEN GmbH entwickelt wurde und über die Domain CASHBOARD.IO zugänglich ist. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, alle Dienstleistungen, Funktionen, Inhalte und Anwendungen, die im Rahmen von CASHBOARD angeboten werden.

§2 Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH / Mitwirkung des Kunden

(1) MAKE IT TETTEN GMBH erbringt die Dienstleistungen einer Werbe- und Onlinemarketingagentur. Die Leistungen werden, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, monatlich erbracht. Zwischen der MAKE IT TETTEN GmbH und dem Kunden kommt kein Werkvertrag zustande, die MAKE IT TETTEN GMBH schuldet dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen, die ihm durch die MAKE IT TETTEN GmbH mitgeteilt wurden,  steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MAKE IT TETTEN GMBH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MAKE IT TETTEN GMBH, bleibt der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH unberührt. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass der MAKE IT TETTEN GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Der Kunde muss MAKE IT TETTEN GMBH jeweils unverzüglich nach Anforderung und für MAKE IT TETTEN GMBH kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH für die Vertragserfüllung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Zugangsdaten zu Google Ads oder zum Meta Business Manager, genauso wie Produktetiketten für 3D Renderings). Der Kunde hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und die von der MAKE IT TETTEN GmbH mitgeteilten, marktübliche Dateiformate zu nutzen.

(4) Gegebenenfalls durch die durch den Kunden schuldhafte Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass MAKE IT TETTEN GMBH kein oder ein geringerer Mehraufwand entstanden ist.  MAKE IT TETTEN GmbH haftet nicht für die konkret umgesetzten Maßnahmen des Kunden. Dieser ist zur rechtskonformen Gestaltung selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch MAKE IT TETTEN GmbH oder eine Rechts- oder Steuerberatung finden durch MAKE IT TETTEN GMBH nicht statt. Die Verantwortung für die rechtliche Überprüfung und Einhaltung der mit den Dienstleistungen verbundenen Inhalte und Aktivitäten liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde wird daher angehalten, bei Bedarf eigenständig rechtlichen oder steuerlichen Rat einzuholen.

(5) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Meta und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MAKE IT TETTEN GMBH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(6) In Bezug auf die von MAKE IT TETTEN GMBH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MAKE IT TETTEN GMBH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Leistungen an einem Ort ihrer Wahl zu erbringen, hat dabei aber die Bedürfnisse des Kunden hinreichend zu berücksichtigen.

(7) MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Die vereinbarte Vergütung von MAKE IT TETTEN GMBH enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(9) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von MAKE IT TETTEN GMBH erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH unberührt.

(10) Sofern MAKE IT TETTEN GMBH dem Kunden im Rahmen des Hauptvertrags eine kostenpflichtige Maßnahme empfiehlt (z.B. Werbung auf den Plattformen Facebook, Instagram oder LinkedIn), sind etwaige Kosten dafür nicht in der Vergütung von MAKE IT TETTEN GMBH inkludiert, sondern vom Kunden separat zu tragen.

§3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MAKE IT TETTEN GMBH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich, in Textform oder spezifisch per E-Mail erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von MAKE IT TETTEN GMBH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) MAKE IT TETTEN GMBH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MAKE IT TETTEN GMBH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MAKE IT TETTEN GMBH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird von beiden Parteien ein Mängelprotokoll angefertigt und MAKE IT TETTEN GMBH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) MAKE IT TETTEN GMBH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(6) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MAKE IT TETTEN GMBH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MAKE IT TETTEN GMBH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MAKE IT TETTEN GMBH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sämtliche von MAKE IT TETTEN GMBH angebotenen Kontingente sind vom Kunden vollständig abzunehmen und zu vergüten, unabhängig davon, ob diese Kontingente vollständig, teilweise oder gar nicht genutzt werden.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MAKE IT TETTEN GMBH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MAKE IT TETTEN GMBH ist anders lautend. Eine MAKE IT TETTEN GMBH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Für den Fall, dass der Kunde sich für die Zahlung per SEPA-Lastschrift entscheidet, ist er verpflichtet, MAKE IT TETTEN GMBH ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, das MAKE IT TETTEN GMBH ermächtigt, Zahlungen vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der Kunde bestätigt mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats, dass er zum Einzug von Lastschriften von dem angegebenen Konto berechtigt ist und für ausreichende Deckung sorgen wird. Die Einzelheiten des SEPA-Lastschriftverfahrens und die erforderlichen Informationen sind im Anhang zu diesen AGB aufgeführt.

(4) MAKE IT TETTEN GMBH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MAKE IT TETTEN GMBH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. Andernfalls behält es sich die MAKE IT TETTEN GmbH vor, für jegliche zusätzlichen Aufwände durch Lastschriftrückbuchungen eine Entschädigung in angemessener Höhe zu verlangen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Als Alternative zur Zahlung per SEPA-Lastschrift bietet MAKE IT TETTEN GMBH die Möglichkeit, Zahlungen über den Zahlungsdienstleister Stripe zu leisten. Bei dieser Zahlungsmethode hinterlegt der Kunde eine Kreditkarte, die im Zuge der Rechnungsstellung belastet wird. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die hinterlegte Kreditkarte über einen ausreichenden Verfügungsrahmen verfügt, um den Rechnungsbetrag problemlos abzubuchen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung und daraus resultierenden Zahlungsschwierigkeiten behält sich MAKE IT TETTEN GMBH das Recht vor, die Erbringung weiterer Dienstleistungen einzustellen und die entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(8) Im Falle einer fehlgeschlagenen Zahlung, sei es durch SEPA-Lastschrifteinzug oder durch Stripe, ist der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in angemessenem Umfang zu entrichten. Diese Gebühr deckt die administrativen Kosten ab, die MAKE IT TETTEN GMBH durch die Bearbeitung der fehlgeschlagenen Zahlung entstehen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird dem Kunden im Voraus mitgeteilt und ist so bemessen, dass sie die tatsächlich entstandenen Kosten angemessen widerspiegelt.

§6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen mit wiederkehrenden Leistungen (wie z. B. die dauerhafte Beratung im Bereich Social Media) ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der im Angebot genannten Vertragslaufzeit möglich, sofern der Vertrag selbst keine andere Frist beinhaltet. Erfolgt keine Kündigung oder eine Kündigung nicht fristgemäß, so verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate und kann dann mit einer 3-monatigen Frist zum nächsten Quartalsende gekündigt werden.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MAKE IT TETTEN GMBH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MAKE IT TETTEN GMBH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MAKE IT TETTEN GMBH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Im Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung beginnt die Frist für die Leistungserbringung durch MAKE IT TETTEN GMBH mit Vorlage der notwendigen Daten und des Erbringens der notwendigen Mitwirkungshandlungen.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MAKE IT TETTEN GMBH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MAKE IT TETTEN GMBH in Verzug, ist MAKE IT TETTEN GMBH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MAKE IT TETTEN GMBH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, darzulegen und zu beweisen, dass MAKE IT TETTEN GMBH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Sobald der Kunde den ausstehenden Betrag vollständig beglichen hat, wird MAKE IT TETTEN GMBH die Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen wieder aufnehmen.

§8 Erfüllung

(1) MAKE IT TETTEN GMBH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MAKE IT TETTEN GMBH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MAKE IT TETTEN GMBH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare in sozialen Medien (z.B. Google MyBusiness) übereinander dauerhaft, sofern es sich hierbei um unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages zwischen MAKE IT TETTEN GMBH und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von MAKE IT TETTEN GMBH (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von MAKE IT TETTEN GMBH und der anderen Kunden zu wahren. MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch wahrheitswidrige geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von MAKE IT TETTEN GMBH oder der anderen Kunden innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass MAKE IT TETTEN GMBH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MAKE IT TETTEN GMBH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein nicht-auschließliches, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht in Bezug auf die von MAKE IT TETTEN GMBH für den Kunden erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MAKE IT TETTEN GMBH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MAKE IT TETTEN GMBH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Kunden über.

(4) Die Verwendung der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Bei der Erstellung von kreativen Arbeiten durch MAKE IT TETTEN GMBH, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Grafikdesign, Videoproduktion, Webdesign und ähnliche Leistungen, erfolgt die Übergabe ausschließlich in Form der finalen Exporte der Arbeiten (z.B. JPG, PNG, MP4, PDF), sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Herausgabe von offenen, bearbeitbaren Dateiformaten (z.B. PSD, AI, INDD, Premiere-Projekte) ist nicht Bestandteil des Vertrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung sowie gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.

§12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der MAKE IT TETTEN GMBH anderweitig eingeräumt.

§13 Haftung

(1) MAKE IT TETTEN GMBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MAKE IT TETTEN GMBH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MAKE IT TETTEN GMBH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch MAKE IT TETTEN GMBH (gesetzliche Beweislastverteilung).

Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MAKE IT TETTEN GMBH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der jeweiligen einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten.

(2) Sofern MAKE IT TETTEN GMBH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeitet, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§15 Nutzung von Kundenergebnissen und Testimonials

(1) Der Kunde gestattet MAKE IT TETTEN GMBH, die im Rahmen der Vertragsbeziehung erzielten Ergebnisse und erbrachten Leistungen als Referenz zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, solche Ergebnisse und Leistungen für Marketingzwecke, wie beispielsweise auf der Website von MAKE IT TETTEN GMBH, in Präsentationen oder in sozialen Medien, unter Nennung des Kunden dauerhaft zu verwenden.

(2) MAKE IT TETTEN GMBH verpflichtet sich, bei der Nutzung dieser Ergebnisse und Leistungen alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Persönlichkeitsrechte des Kunden zu ergreifen. Dies beinhaltet die Unkenntlichmachung aller personenbezogenen Daten und anderer sensibler Informationen, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden zur Veröffentlichung solcher Daten vorliegt.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MAKE IT TETTEN GMBH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MAKE IT TETTEN GMBH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MAKE IT TETTEN GMBH.

AGB Stand: 07.07.2024 © Vervielfältigung verboten