Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MAKE IT TETTEN GmbH, Klaus-Bungert-Straße 5, 40468 Düsseldorf (nachfolgend: “MAKE IT TETTEN GMBH”) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MAKE IT TETTEN GMBH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MAKE IT TETTEN GMBH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der MAKE IT TETTEN GMBH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MAKE IT TETTEN GMBH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH / Mitwirkung des Kunden

(1) MAKE IT TETTEN GMBH erbringt die Dienstleistungen einer Werbe- und Onlinemarketingagentur. Leistungen der MAKE IT TETTEN GmbH können u. a. sein: Beratung und Konzeptionierung in den Bereichen Content und Strategie, Erschließung und Administration neuer, sowie bestehender Social Media Plattformen, Analyse und Optimierung des bestehenden Webauftritts sowie Marketing im digitalen Bereich. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MAKE IT TETTEN GMBH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MAKE IT TETTEN GMBH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MAKE IT TETTEN GMBH, bleibt der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH unberührt.

(3) Der Kunde muss MAKE IT TETTEN GMBH jeweils unverzüglich und für MAKE IT TETTEN GMBH kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind, z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. die Google Places-PIN, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur FacebookSeite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von MAKE IT TETTEN GMBH auf Nachfrage erfahren kann.

(4) Gegebenenfalls durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der Kunde zu tragen. Wenn und soweit für den Kunden erkennbar ist oder sein muss, dass eine von MAKE IT TETTEN GMBH erbrachte oder angebotene Leistung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. wegen eines Verstoßes einer Angabenpflicht, einer Verletzung einer fremden Marke oder Verstoß gegen eine Wettbewerbsvorschrift), hat er MAKE IT TETTEN GMBH hierüber unverzüglich hinzuweisen.

(5) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MAKE IT TETTEN GMBH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(6) In Bezug auf die von MAKE IT TETTEN GMBH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MAKE IT TETTEN GMBH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Leistungen an einem Ort ihrer Wahl zu erbringen, hat dabei aber die Bedürfnisse des Kunden hinreichend zu berücksichtigen.

(7) MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(8) Die vereinbarte Vergütung von MAKE IT TETTEN GMBH enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der hat Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(9) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von MAKE IT TETTEN GMBH erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH unberührt.

(10) Sofern MAKE IT TETTEN GMBH dem Kunden im Rahmen des Hauptvertrags eine kostenpflichtige Maßnahme empfiehlt (z.B. Werbung auf den Plattformen Facebook, Instagram oder LinkedIn), sind etwaige Kosten dafür nicht in der Vergütung von MAKE IT TETTEN GMBH inkludiert, sondern vom Kunden separat zu tragen

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MAKE IT TETTEN GMBH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von MAKE IT TETTEN GMBH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) MAKE IT TETTEN GMBH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MAKE IT TETTEN GMBH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MAKE IT TETTEN GMBH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MAKE IT TETTEN GMBH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MAKE IT TETTEN GMBH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) MAKE IT TETTEN GMBH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MAKE IT TETTEN GMBH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MAKE IT TETTEN GMBH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MAKE IT TETTEN GMBH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von MAKE IT TETTEN GMBH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von MAKE IT TETTEN GMBH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MAKE IT TETTEN GMBH ist anders lautend. Eine MAKE IT TETTEN GMBH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MAKE IT TETTEN GMBH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) MAKE IT TETTEN GMBH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MAKE IT TETTEN GMBH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen mit wiederkehrenden Leistungen (wie z. B. die dauerhafte Beratung im Bereich Social Media) ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der im Angebot genannten Vertragslaufzeit möglich, sofern der Vertrag selbst keine andere Frist beinhaltet. Erfolgt keine Kündigung oder eine Kündigung nicht fristgemäß, so verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MAKE IT TETTEN GMBH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MAKE IT TETTEN GMBH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MAKE IT TETTEN GMBH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MAKE IT TETTEN GMBH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MAKE IT TETTEN GMBH in Verzug, ist MAKE IT TETTEN GMBH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MAKE IT TETTEN GMBH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) MAKE IT TETTEN GMBH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MAKE IT TETTEN GMBH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MAKE IT TETTEN GMBH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist MAKE IT TETTEN GMBH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MAKE IT TETTEN GMBH unberührt. 

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) MAKE IT TETTEN GMBH und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen MAKE IT TETTEN GMBH und dem Kunden.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von MAKE IT TETTEN GMBH (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von MAKE IT TETTEN GMBH zu wahren. MAKE IT TETTEN GMBH ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von MAKE IT TETTEN GMBH innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass MAKE IT TETTEN GMBH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MAKE IT TETTEN GMBH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von MAKE IT TETTEN GMBH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MAKE IT TETTEN GMBH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MAKE IT TETTEN GMBH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MAKE IT TETTEN GMBH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG. § 12 Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der MAKE IT TETTEN GMBH anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) MAKE IT TETTEN GMBH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MAKE IT TETTEN GMBH nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MAKE IT TETTEN GMBH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an MAKE IT TETTEN GMBH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern MAKE IT TETTEN GMBH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MAKE IT TETTEN GMBH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MAKE IT TETTEN GMBH (momentan Düsseldorf). Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MAKE IT TETTEN GMBH.

AGB Stand: 19.07.2022 © Vervielfältigung verboten